Fortbildung

Die Fortbildung ergänzt die Grundausbildung sowie die Weiterbildung. Eine lebenslange Fortbildung, d. h. ab Ende der Grundausbildung, ist für alle Personen, die einen universitären Medizinalberuf ausüben, obligatorisch. Ob diese Fortbildungspflicht eingehalten wird, wird durch den Kanton, in dem die jeweilige Person arbeitet, überprüft.

Grundlagen und Reglemente

Der Abschluss einer Weiterbildung (Weiterbildungstitel oder Fähigkeitsausweis) erweitert die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker und verleiht ihnen eine besondere Qualifikation in einem ausgewählten Bereich. Die zusätzlich erworbenen Kompetenzen müssen nach Abschluss der betreffenden Ausbildung ebenfalls à jour gehalten werden. Diese Fortbildungspflicht ist in der Fortbildungsordnung (FBO) und im Fortbildungsprogramm (FBP) geregelt und ihre Einhaltung wird periodisch von der betreffenden Fachgesellschaft überprüft. 

Fortbildungsschema

Für die Kontrolle der Fortbildung des Fachapothekertitels FPH in Offizinpharmazie (privatrechtlicher Weiterbildungstitel) und der folgenden Fähigkeitsausweise ist die FPH Offizin verantwortlich:

Im Falle der Pensionierung (vollständige Aufgabe der Berufstätigkeit als Apotheker/in) oder falls Sie auf den Fachapothekertitel in Offizinpharmazie verzichten, können Sie eine Entbindung der Fortbildungspflicht beantragen.

Bei einer Abwesenheit (Krankheit, Unfall, Militärdienst usw.), können Sie einen Antrag auf Reduktion der Fortbildungspflicht einreichen.

Sie können ausserdem die Anerkennung von Bildungsangeboten sowie von Lehrtätigkeit und eine Anrechnung für die Betreuung von Studierenden in der Assistenzzeit oder berufspolitischem Engagement beantragen. 

Elektronische Dossierführung

Die FPH Offizin bietet Ihnen an, Ihr Dossier auf der FPH-Bildungsplattform elektronisch zu führen. So sehen Sie alle FPH-akkreditierten Ausbildungen, die Sie in den einzelnen Jahren besucht haben, auf einen Blick (FPH-Kreditpunkte, Teilnahmedatum, Akkreditierungsmodul). Zudem erhalten Sie jedes Jahr eine von den kantonalen Stellen anerkannte Übersichtstabelle mit sämtlichen Fortbildungen, die Sie im betreffenden Jahr besucht haben.

Die Gebühren für die elektronische Dossierführung werden pro Kalenderjahr erhoben und unterstehen der Gebührenordnung Weiter- und Fortbildung.

Die elektronische Dossierführung können Sie bei uns per E-Mail an info@fphch.org beantragen. Wenn Sie den Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse-Mitglied sind, erhalten Sie die elektronische Dossierführung automatisch im Laufe des Monats Januar 2024.

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Sekretariat FPH Offizin

Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne jederzeit zur Verfügung.

Aus Gründen der Qualitätssicherung nehmen wir alle Anfragen zur FPH Offizin ausschliesslich schriftlich entgegen.